Bei vielen Kindergärten, Kinder-Spielplätzen und auf Schulanlagen sind die Fallschutzplatten veraltet oder sanierungsbedürftig. Neu bieten wir einen Fallschutz bis 290 cm Fallhöhe an, kombiniert mit einem Kunstrasen. Die SN EN Norm 1176 “Spielgeräte im öffentlichen Bereich” schreibt einen falldämpfenden Belag in Abhängigkeit der Fallhöhe an. Zugleich ist der Fallschutz mit dem Kunstrasen auch eine Augenweide, robust und hygienisch.
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